Warum erfolgt eigentlich ein Wertermittlungsgutachten bei einem Pächterwechsel?

Will ein Kleingärtner seinen Kleingarten abgeben, kündigt er den Pachtvertrag. Nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches wäre er verpflichtet, die Fläche „schwarz”, das heißt beräumt von Pflanzen, Laube, Wegen und sonstigen Befestigungen zurückzugeben. Wirtschaftlich ist dies aber wenig Weiterlesen…